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 Förderungen

Förderprogramm der Stadt Freiburg zur Optimierung der Heizung

 

Die Innung Sanitär-Heizung- und Klimatechnik Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald hat Ihre Mitgliedsbetriebe in Zusammenarbeit mit der badenova AG und der Firma WILO geschult um die Berechnung und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs fachgerecht anbieten zu können. Diese Schulungen sind Voraussetzung um die Förderung der Stadt Freiburg beantragen zu können.

Eine Heizung bíetet nur dann den gewünschten Komfort bei gleichzeitig reduziertem Energieverbrauch, wenn Wärmeerzeugung, Regelung, Warmwasserpumpe und Heizkörper durch einen hydraulischen Abgleich aufeinander abgestimmt werden.

Antragsformulare für die Förderung können Sie sich auf der Seite der Stadt Freiburg www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1174373/index.html herunterladen

 

 


Die aktuellen Förderprogramme können Sie bei allen Mitgliedsbetrieben sowie unter folgenden Adressen erhalten: 

Regionale Förderprogramme finden Sie bei badenova

Landesweite Förderprogramme: Fachverband SHK BW

 

Änderung im Förderdschungel

Wer sein Haus saniert und nach Zuschüssen Ausschau hält, der blickt häufig in einen Dschungel der Verordnungen. Dies wird sich auch in der Zukunft nicht allzu viel ändern. Zum 1. November 2004 än- dern sich die Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ab diesem Datum können nur noch die neuen Förderanträge eingereicht und damit bewilligt werden. Betroffen von diesen Änderungen sind das CO2 – Gebäudesanierungs- und das CO2-Minderungsprogramm. Nähere Informationen und die neuen Kreditanträge sind unter www.kfw-foerderbank.de abzurufen.

 

Die Änderungen treffen vor allem die Maßnahmepakete 0, 1 oder 2 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Wer dieses in Anspruch nehmen will, muss künftig die Wände und das Dach stärker dämmen. Die vorgeschriebene Mindestdämmstärke wird erhöht. Wer die Möglichkeit hat, sollte noch vor dem 1. November einen Antrag auf Teilschuldenerlass stellen. Danach wird der Erlass von 20 auf 15 Prozent gesenkt.

 

Konnte der Strom aus Photovoltaik- Anlagen vor dem 1. November noch als CO2-Gutschrift gehandhabt werden, so gilt dies künftig nicht mehr. Diese Anlagen werden dann nicht mehr CO2-Gebäudesanierungsprogramm, sondern nur noch über das allgemeine CO2-Minderungsprogramm gefördert.

 

Die Förderprogramm – Übersicht des Fachverbandes verschafft Ihnen einen ersten Einblick in den Zuschuss-Dschungel.