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BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude seit Juli

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Seit dem 1. Juli 2021 laufen neben den Einzelmaßnahmen nun auch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohn- (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

Über diese beiden Programmteile der BEG können sowohl Neubau als auch Bestandsgebäude, die ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau erreichen, gefördert werden. Je besser der Effizienzhausstandard, desto höher die Förderung. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als reiner Zuschuss.

Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, für BEG-Einzelmaßnahmen einen Kredit statt eines Zuschusses zu beantragen. Die Abwicklung der Anträge erfolgt in diesem Fall über die KfW.

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