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Photovoltaik-Pflicht: Seit diesem Jahr gilt die vierte und letzte Stufe

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Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.

Die Zahl der Solaranlagen wird aufgrund der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg deutlich zunehmen. Vorher galt diese schon beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch.

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Flachdachs oder die Eindeckung eines Steildachs großflächig erneuert wird. Zudem muss es sich mindestens um eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Dachfläche als nicht ausreichend für eine Solarnutzung geeignet. Als solargeeignet gelten Dachflächen außerdem, wenn sie ausreichend von der Sonne beschienen werden.

Antworten auf Fragen zur Photovoltaik-Pflicht gibt es beim Umweltministerium BW

Die Konsequenzen der Photovoltaikpflicht für Klempnerarbeiten am Dach sind ein Schwerpunktthema des Klempnertreffs am 16. und 17. März 2023 in Titisee.