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Abrechnungsfehler bei Heizkosten: Jahresrechnung ungültig

(Grafik: © LBS)

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.

Bei einem vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verhandelten Fall (Az. 73 C 54/21) war ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft überrascht, als es feststellte, dass die Heizkosten für einen als Flur, also Gemeinschaftseigentum genutzten Raum ausschließlich ihm berechnet worden waren. Er focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich durchsetzen.

Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ließ sich das Charlottenburger Amtsgericht gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären – unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens.