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Alte Kamine und Öfen: letzte Frist läuft ab

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Um die Luftqualität zu verbessern, müssen bestimmte Kamin- und Kachelöfen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Zum 31. Dezember 2024 läuft nun die letzte Frist aus. Diese betrifft Anlagen, die zwischen 1.Januar 1995 und 21. März 20210 errichtet und in Betrieb genommen wurden (Angabe auf dem Typschild). Für Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1995 errichtet und in Betrieb genommen wurden, waren die Fristen bereits früher abgelaufen.

Zur Begründung erläutert das Bundesumweltministerium, dass diejenigen Anlagen einen großen Teil der gesundheitsschädlichen Staubemissionen verursachten, deren Feuerungstechnik nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Deshalb schreibe man vor, den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen. Nach Ablauf der Fristen müssen daher bestehende Anlagen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten, also nun alle, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Der Grenzwert für Staub liegt bei 0,15 Gramm je Kubikmeter und für Kohlenmonoxid bei vier Gramm je Kubikmeter. Kann dies nicht bis zum 31. Dezember 2024 nachgewiesen werden, muss die Feuerungsanlage ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.